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Export

Holzkisten für den Export: Was ist zu beachten?

Beim internationalen Versand kommen zu Abmessungen und Konstruktion pflanzengesundheitliche Vorgaben hinzu. Was ISPM 15 regelt, welche Materialien ausgenommen sind und was der Standard nicht leistet.

Warum benötigen Exportkisten besondere Planung?

Eine Kiste für den internationalen Versand durchläuft oft lange und wechselnde Transportwege: Lkw, Hafen, Schiff, Lager und erneut Lkw. Dabei wird sie mehrfach umgeschlagen, unter unterschiedlichen Bedingungen gelagert und kann Feuchtigkeit, Temperaturwechseln und mechanischen Belastungen ausgesetzt sein. Wie empfindlich das Packgut darauf reagiert, bestimmt die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Hinzu kommen Anforderungen, die vom Zielland abhängen. Die bekannteste betrifft das Holz der Verpackung selbst: die pflanzengesundheitlichen Vorgaben nach ISPM 15.

Was ist ISPM 15?

ISPM 15 ist ein internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen, herausgegeben im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC). Er beschreibt Maßnahmen, die das Risiko verringern sollen, dass Quarantäneschädlinge mit Holzverpackungsmaterial aus Rohholz im internationalen Handel eingeschleppt und verbreitet werden. Dazu gehören anerkannte Behandlungsverfahren wie die Hitzebehandlung und eine standardisierte Kennzeichnung.

Wichtig ist, was ISPM 15 nicht ist:

  • keine Tragfähigkeits- oder Festigkeitsnorm,
  • kein Nachweis einer ausreichenden Ladungssicherung,
  • kein allgemeiner Nachweis einer transportgerechten Verpackung.

Laut IPPC bieten die Maßnahmen zudem keinen dauerhaften Schutz vor einer späteren Verunreinigung durch Schädlinge oder andere Organismen.

Für welche Holzverpackungen gilt ISPM 15?

Der Standard erfasst Holzverpackungsmaterial aus Rohholz, das im internationalen Handel verwendet wird. ISPM 15 nennt dazu zum Beispiel Verschläge, Kisten, Packkisten, Paletten sowie Kabeltrommeln und Spulen. Ebenfalls erfasst ist Stauholz, also Holz zum Abstützen und Sichern von Ladung.

Ob eine bestimmte Kiste betroffen ist, hängt von ihren Materialien, vom Transportfall und von den Vorschriften des jeweiligen Ziellandes ab. Nicht jede Holzkiste ist automatisch ISPM-15-pflichtig.

Welche Materialien sind ausgenommen?

Ausgenommen ist Holzverpackungsmaterial, das vollständig aus Holz besteht, das so verarbeitet wurde, dass es frei von Schädlingen ist. Die Europäische Kommission nennt hier Material, das unter Verwendung von Leim, Hitze und Druck hergestellt wurde, zum Beispiel Sperrholz, OSB und Furnier. Für solche Holzwerkstoffe gelten die Behandlungs- und Kennzeichnungsanforderungen nicht.

Die Ausnahme setzt voraus, dass die Verpackung vollständig aus solchen Holzwerkstoffen besteht. Eine Kiste mit OSB- oder Sperrholzplatten und zusätzlichen Leisten, Kanthölzern oder Kufen aus Vollholz erfüllt diese Voraussetzung nicht und muss gesondert betrachtet werden.

Welche Rolle OSB, Sperrholz und Vollholz konstruktiv spielen, beschreibt der Artikel OSB, Sperrholz oder Vollholz für Holzkisten?.

Welche Bedeutung hat die Holzstärke?

Ausgenommen ist außerdem Holz mit einer Stärke von höchstens 6 mm. Die Ausnahme bezieht sich auf Verpackungsmaterial, das vollständig aus solchem dünnen Holz besteht. Einzelne dünne Bauteile machen eine Kiste, die ansonsten aus stärkerem Massivholz besteht, nicht zu einer ausgenommenen Verpackung. Maßgeblich ist die gesamte Konstruktion.

Gemischte Konstruktionen

Viele Holzkisten verbinden Holzwerkstoffplatten mit Vollholzbauteilen. Bei solchen Konstruktionen sind drei Fragen zu unterscheiden:

  1. Behandlung: Die regulierten Bestandteile aus Massivholz müssen nach einem anerkannten Verfahren behandelt sein.
  2. Kennzeichnung: Nach ISPM 15 gilt eine aus mehreren Bauteilen zusammengesetzte Verpackung für die Kennzeichnung als eine Einheit; einzelne Vollholzbauteile werden grundsätzlich nicht gesondert gekennzeichnet. Bei Kisten aus behandeltem Holz und Holzwerkstoffplatten kann die Kennzeichnung auch auf den Platten angebracht werden, damit sie sichtbar und ausreichend groß ist. Abweichendes gilt etwa für reparierte Verpackungen, bei denen jedes ersetzte behandelte Bauteil einzeln gekennzeichnet wird.
  3. Berechtigung: Die Kennzeichnung darf nur angebracht werden, wenn die nationale Pflanzenschutzorganisation den Betrieb dazu autorisiert hat.

Einzelheiten, etwa zur Anbringung der Kennzeichnung an gemischten Verpackungen, erläutern das Julius Kühn-Institut und die Pflanzenschutzdienste der Länder.

Welche Bedeutung hat die IPPC-Kennzeichnung?

Die Kennzeichnung zeigt an, dass das Holzverpackungsmaterial nach ISPM 15 behandelt wurde. Sie besteht aus dem IPPC-Symbol und Codes für das Land, den registrierten Betrieb und die angewandte Behandlung. Für Einfuhren in die EU verlangt die Europäische Kommission eine solche amtliche Kennzeichnung; das Holz muss außerdem entrindet sein.

Die Kennzeichnung ist an eine anerkannte Behandlung und an die Registrierung des kennzeichnenden Betriebs gebunden. Nach ISPM 15 muss sie lesbar, dauerhaft und nicht übertragbar sein, darf nicht von Hand gezeichnet werden und ist an einer während der Nutzung sichtbaren Stelle anzubringen, vorzugsweise an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackungseinheit. Eigene, nicht autorisierte Kennzeichnungen sind unzulässig. Wer Verpackungen mit Kennzeichnung benötigt, bezieht sie von einem registrierten Betrieb oder lässt sich bei der zuständigen Behörde über eine Registrierung beraten.

EU-Binnenhandel und Drittstaaten

Für Holzverpackungen im Handel innerhalb der EU gelten die Einfuhranforderungen für Drittstaaten nach Angaben der Europäischen Kommission nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass ISPM 15 innerhalb der EU ausnahmslos ohne Bedeutung ist. Wegen des Kiefernholznematoden bestehen nach EU-Recht für Holzverpackungen aus Nadelholz, die aus abgegrenzten Gebieten verbracht werden, besondere Anforderungen auch innerhalb der EU; betroffen sind insbesondere Portugal und abgegrenzte Gebiete in Spanien. Die jeweils aktuelle Abgrenzung dieser Gebiete und die geltenden Vorgaben sollten bei den zuständigen Behörden geprüft werden.

Für Exporte in Drittstaaten sind die Einfuhrbestimmungen des konkreten Ziellandes maßgeblich. Viele Staaten wenden ISPM 15 an, die Anforderungen sind aber nicht überall identisch und können sich ändern.

Feuchtigkeit und Klimabelastung

Bei langen Transporten können Luftfeuchtigkeit, Temperaturwechsel und daraus entstehende Kondensation, Regen und Spritzwasser auf Kiste und Packgut einwirken. Auch das Holz selbst enthält Feuchtigkeit, die es an die Umgebung abgeben kann. Für metallische Packgüter steigt dadurch das Korrosionsrisiko.

Mögliche Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel Folienhüllen, Trockenmittel, Korrosionsschutzverfahren oder eine Abdeckung der Kiste. Eine Holzkiste allein garantiert keinen ausreichenden Feuchte- oder Korrosionsschutz; die Maßnahmen müssen auf Packgut, Transportweg und Dauer abgestimmt werden.

Transportbelastungen

Beim Umschlag mit Stapler oder Kran, durch Transportbewegungen und bei der Lagerung wirken Kräfte auf die Kiste und das Packgut. Das Packgut muss in der Kiste fixiert sein, der Schwerpunkt sollte bekannt und gegebenenfalls gekennzeichnet sein, und es muss geklärt sein, ob und wie die Kiste gestapelt werden darf. Diese Fragen erfordern eine Auslegung für den konkreten Transportfall. Hinweise zur Festlegung der Innenmaße mit ausreichenden Abständen gibt der Artikel Holzkiste richtig dimensionieren.

Was kann Kistenstudio leisten?

Kistenstudio unterstütztKistenstudio führt nicht durch
Geometrische Planung der KisteISPM-15-Behandlung
Vorgabe der InnenmaßeIPPC-Kennzeichnung
Berechnung der AußenmaßePrüfung länderspezifischer Einfuhrvorschriften
Materialauswahl im Rahmen der verfügbaren BauweisenTragfähigkeitsnachweise
Rechnerische GewichtsabschätzungZertifizierung
Stücklisten und ZuschnittlistenTransportfreigaben

Die Stückliste zeigt, welche Bauteile aus Vollholz bestehen. Das kann bei der Klärung helfen, ob eine Kiste vollständig aus Holzwerkstoffen besteht. Eine Aussage zur ISPM-15-Pflicht oder -Konformität trifft Kistenstudio nicht.

Praktische Export-Checkliste

  • In welches Land wird exportiert?
  • Welche Einfuhrvorschriften gelten dort für Holzverpackungen?
  • Enthält die Verpackung Vollholz, auch in Leisten, Kufen oder Stauholz?
  • Sind Holzwerkstoffe wie OSB oder Sperrholz enthalten?
  • Ist eine anerkannte Behandlung erforderlich?
  • Ist eine gültige Kennzeichnung durch einen registrierten Betrieb erforderlich?
  • Sind Feuchtigkeit, Klima und Transportbedingungen berücksichtigt?
  • Ist die Verpackung für den konkreten Transportfall fachlich ausgelegt?

Die Checkliste ist eine Orientierungshilfe. Sie ersetzt keine Prüfung der tatsächlichen Exportanforderungen bei den zuständigen Stellen.

Fachquellen